Förderprogramme

Fördermittel
Eine Unternehmensgründung ohne finanzielle Mittel ist nicht möglich. Daher stellt der Staat oftmals und in vielfältiger Weise finanzielle Mittel bereit - sofern der erstellte Businessplan eine tragfähige Existenz in Aussicht stellt.

Man unterscheidet grundsätzlich zwischen nicht-rückzahlbaren Zuschüssen, zinssubventionierten Darlehen, Haftungsfreistellungen und Bürgschaften. Die wohl bekanntesten Zuschüsse sind der Gründungszuschuss, das Einstiegsgeld sowie Beratungskostenzuschüsse.
Wir informieren Sie gerne darüber und helfen Ihnen, die richtigen Fördermittel für Sie herauszufiltern.

Gründungszuschuss
Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit unter bestimmten persönlichen Voraussetzungen den so genannten Gründungszuschuss. Er wird in zwei Phasen geleistet. Für neun Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes und zusätzlich 300 € zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden. Eine fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen.

Einstiegsgeld
Das Einstiegsgeld kann als Zuschuss zum Arbeitslosengeld II gezahlt werden. Es kann beantragt werden, wenn man eine selbstständige Tätigkeit mit hauptberuflichem Charakter aufnehmen möchte. Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate. Ob und in welcher Höhe Einstiegsgeld gewährt wird, entscheidet der persönliche Ansprechpartner der jeweiligen ARGE.

Gründercoaching Deutschland
Dieses Programm unterstützt Existenzgründer, die Ihre Tätigkeit bereits aufgenommen haben durch Zuschüsse zu den Beratungskosten, die durch die Inanspruchnahme von Gründercoachen entstehen. Im Rahmen des Programms können betriebswirtschaftliche, finanzielle und organisatorische Fragen beantwortet und Lösungsstrategien erarbeitet werden. Die Gründung oder Übernahme darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück liegen und der Firmensitz und Geschäftsbetrieb muss in Deutschland sein. Weiterhin muss die Existenzgründung auf eine Vollexistenz ausgerichtet sein. Die Zuschusshöhe liegt bei 90% (Gründung aus der Arbeitslosigkeit und im 1. Jahr nach der Gründung) oder 50% (Gründung ohne vorausgegangene Arbeitslosigkeit oder nach dem 1. Jahr) der Beratungskosten betragen.


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Die einzige allgemeingültige Aussage über Führung und Veränderung überhaupt lautet:
«Ohne willige und engagierte Mitarbeiter ist Veränderung unmöglich.»

Warren Bennis